Wir, der Verband der Österreichischen Casting Directors, als Mitglied des Dachverbandes der Filmschaffenden und der Sektion Casting der Akademie des Österreichischen Films, setzen uns für ein respektvolles Miteinander und ein sicheres und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld ein.
Folgende Punkte sollen ein ethisches respektvolles Verhalten fördern und eine Kultur des Vertrauens und der Wertschätzung schaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Stimmen gehört werden und Vielfalt sowie Inklusion in der Branche gestärkt werden.
1. Informationen zu Castinganfragen:
- Die Schauspieler*innen müssen im Vorfeld über das Thema der Geschichte, die ungefähre Größe der Rolle die Regie, die Produktionsfirma, den Drehort und den Drehzeitraum, sofern diese bekannt sind, informiert werden. Die Information geht an die Schauspiel-Agentur oder an die Person selbst, sofern sie nicht von einer Agentur vertreten wird.
- Situationen (Szenen oder Handlungsstränge) die explizite Gewalt, sexuellen Handlungen, Nacktheit, enge körperliche Nähe, Missbrauch von Drogen oder Diskriminierung in jeglicher Art beinhalten, müssen offen kommuniziert werden, um der Schauspieler*in die Möglichkeit zu geben, die Umstände und den Kontext zu kennen und sich ggf., ohne dass ihnen Nachteile entstehen, dagegen zu entscheiden.
Diese Informationen können nur dann weitergegeben werden, wenn sie zum Zeitpunkt des Castings der Casting Director vorliegen. Es kann von der Schauspieler*in eine NDA (ein Non – Disclosure Agreement) verlangt werden. Information über Gagen sind nur bedingt im Handlungsbereich der Casting Directors.
2. Informationen zu Live- und eCastings:
- Live – Castings müssen in einem professionellen Rahmen stattfinden – das heißt in einem Studio oder in einem offiziellen Umfeld – das kann ggf. auch ein Motiv sein.
- Intime Szenen, jegliche Form von Nacktheit, oder Gewaltszenen sind nicht Teil von Castings. Das gilt auch für eCastings.
- Sollten explizite Szenen aus inhaltlichen Gründen unbedingt notwendig sein, dann ist ein Intimacy Coordinator oder ein Stunt Coordinator bei den Castings anwesend. Zusätzlich muss ein closed Set gewährleistet werden. Dies muss im Vorfeld kommuniziert werden, genauso wie die genaue Auflösung der Casting-Szenen, unter welchen Voraussetzungen und mit wessen Teilnahme (Anspielpartner*in und/oder Teilnahme der Regie, Produzent*in etc.) sie stattfinden wird.
- Die Schauspieler*in hat immer ein Rücktrittsrecht vom Casting und auch von der Besetzung, muss dieses aber rechtzeitig und ggf. mit Begründung bekanntgeben. Durch die Annahme einer Casting-Einladung und der Teilnahme am Casting werden die allgemeinen Nutzungsbedingungen von freigegebenen (z.B. über Datenbanken) Daten und das generierte Material akzeptiert.
3. Umgang mit Informationen und Material:
- Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten behandeln wir mit höchster Sorgfalt und verwenden sie ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Casting Material wird prinzipiell nur für das spezifische Projekt verwendet und ist nur an Personen innerhalb der Produktion weiterzuleiten, die im kreativen Prozess involviert sind.
4. Nachhaltigkeit:
- Wir setzen uns für nachhaltige Praktiken in der Filmproduktion ein und achten auf umweltfreundliche Maßnahmen im Castingprozess. Die Verwendung von digitalen Prozessen, Videocalls und eCastings tragen effizient zur Minderung des ökologischen Fußabtruck bei. Gleichzeitig fördern wir den persönlichen Kontakt und die kreative Live-Begegnung.
Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung und Ausgrenzung ab und dulden keinerlei Form von Missbrauch, Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen.
Sollten dennoch unangemessene Situationen auftreten, können sich Betroffene vertrauensvoll an die Vertrauensstelle #we_do oder an vera Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt wenden. Diese unabhängige Anlaufstelle bietet Unterstützung, Beratung und weitere Hilfestellungen.
Wir halten uns als Casting Directors an den Code of Ethics und an das Kindeswohlkonzept. https://filminstitut.at/code-of-ethics
Der Castingprozess ist ein zentraler Bestandteil der Film- und Fernsehproduktion, der Kreativität, Zusammenarbeit und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Arbeit mit Menschen ist ein dynamischer Prozess der besonderen Aufmerksamkeit erfordert. Der VOECD macht es sich zur Aufgabe die Anforderungen an die Zusammenarbeit laufend weiterzuentwickeln und zu überarbeiten.
Wir, der Verband der Österreichischen Casting Directors, als Mitglied des Dachverbandes der Filmschaffenden und der Sektion Casting der Akademie des Österreichischen Films, setzen uns für ein respektvolles Miteinander und ein sicheres und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld ein.
Folgende Punkte sollen ein ethisches respektvolles Verhalten fördern und eine Kultur des Vertrauens und der Wertschätzung schaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Stimmen gehört werden und Vielfalt sowie Inklusion in der Branche gestärkt werden.
1. Informationen zu Castinganfragen:
- Die Schauspieler*innen müssen im Vorfeld über das Thema der Geschichte, die ungefähre Größe der Rolle die Regie, die Produktionsfirma, den Drehort und den Drehzeitraum, sofern diese bekannt sind, informiert werden. Die Information geht an die Schauspiel-Agentur oder an die Person selbst, sofern sie nicht von einer Agentur vertreten wird.
- Situationen (Szenen oder Handlungsstränge) die explizite Gewalt, sexuellen Handlungen, Nacktheit, enge körperliche Nähe, Missbrauch von Drogen oder Diskriminierung in jeglicher Art beinhalten, müssen offen kommuniziert werden, um der Schauspieler*in die Möglichkeit zu geben, die Umstände und den Kontext zu kennen und sich ggf., ohne dass ihnen Nachteile entstehen, dagegen zu entscheiden.
Diese Informationen können nur dann weitergegeben werden, wenn sie zum Zeitpunkt des Castings der Casting Director vorliegen. Es kann von der Schauspieler*in eine NDA (ein Non – Disclosure Agreement) verlangt werden. Information über Gagen sind nur bedingt im Handlungsbereich der Casting Directors.
2. Informationen zu Live- und eCastings:
- Live – Castings müssen in einem professionellen Rahmen stattfinden – das heißt in einem Studio oder in einem offiziellen Umfeld – das kann ggf. auch ein Motiv sein.
- Intime Szenen, jegliche Form von Nacktheit, oder Gewaltszenen sind nicht Teil von Castings. Das gilt auch für eCastings.
- Sollten explizite Szenen aus inhaltlichen Gründen unbedingt notwendig sein, dann ist ein Intimacy Coordinator oder ein Stunt Coordinator bei den Castings anwesend. Zusätzlich muss ein closed Set gewährleistet werden. Dies muss im Vorfeld kommuniziert werden, genauso wie die genaue Auflösung der Casting-Szenen, unter welchen Voraussetzungen und mit wessen Teilnahme (Anspielpartner*in und/oder Teilnahme der Regie, Produzent*in etc.) sie stattfinden wird.
- Die Schauspieler*in hat immer ein Rücktrittsrecht vom Casting und auch von der Besetzung, muss dieses aber rechtzeitig und ggf. mit Begründung bekanntgeben. Durch die Annahme einer Casting-Einladung und der Teilnahme am Casting werden die allgemeinen Nutzungsbedingungen von freigegebenen (z.B. über Datenbanken) Daten und das generierte Material akzeptiert.
3. Umgang mit Informationen und Material:
- Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten behandeln wir mit höchster Sorgfalt und verwenden sie ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Casting Material wird prinzipiell nur für das spezifische Projekt verwendet und ist nur an Personen innerhalb der Produktion weiterzuleiten, die im kreativen Prozess involviert sind.
4. Nachhaltigkeit:
- Wir setzen uns für nachhaltige Praktiken in der Filmproduktion ein und achten auf umweltfreundliche Maßnahmen im Castingprozess. Die Verwendung von digitalen Prozessen, Videocalls und eCastings tragen effizient zur Minderung des ökologischen Fußabtruck bei. Gleichzeitig fördern wir den persönlichen Kontakt und die kreative Live-Begegnung.
Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung und Ausgrenzung ab und dulden keinerlei Form von Missbrauch, Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen.
Sollten dennoch unangemessene Situationen auftreten, können sich Betroffene vertrauensvoll an die Vertrauensstelle #we_do oder an vera Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt wenden. Diese unabhängige Anlaufstelle bietet Unterstützung, Beratung und weitere Hilfestellungen.
Wir halten uns als Casting Directors an den Code of Ethics und an das Kindeswohlkonzept. https://filminstitut.at/code-of-ethics
Der Castingprozess ist ein zentraler Bestandteil der Film- und Fernsehproduktion, der Kreativität, Zusammenarbeit und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Arbeit mit Menschen ist ein dynamischer Prozess der besonderen Aufmerksamkeit erfordert. Der VOECD macht es sich zur Aufgabe die Anforderungen an die Zusammenarbeit laufend weiterzuentwickeln und zu überarbeiten.